Bitte helfen Sie mit das Leben von Tom Schreiber zu retten!
Der Berliner SPD Abgeordnete Tom Schreiber wurde am 07. Juni 2016 gegen 22:50 (Ortszeit) auf dem Internationalen Flughafen von Singapur festgenommen.
Die Justiz wirft dem Sicherheitsexperten des Abgeordnetenhauses vor, bei dem Versuch der Ausreise im Besitz von 310,5 Gramm Chrystal Meth gewesen zu sein.
Auf den Besitz dieser Drogenmenge steht in Singapur die Todesstrafe.
Tom Schreiber wurde einem Richter vorgeführt, der seine Einlieferung in das Changi Prison verfügte.
Das Changi Prison in Singapur
Der umstrittene SPD Politiker war Teilnehmer der Konferenz
“Null Toleranz in modernen Gesellschaften”, die vom Innenministerium Singapurs ausgerichtet wurde. Tom Schreiber war dabei Teilnehmer einer Delegation europäischer Experten, die sich über Innovationen auf diesem Gebiet informierten.
In seiner Vernehmung bei der Polizei erklärte Schreiber, mit dem Kauf von Chrystal Meth lediglich Dealer überführen zu wollen und erklärte sich zur Zusammenarbeit mit den Ermittlern bereit. Die Behörden erklärten jedoch keinen Bedarf an dieser Praxis zu haben, weil der Drogenhandel unter Kontrolle sei.
Am Vorgehen von Singapur wird immer wieder Kritik laut, vergleichen sie auch den Bericht von Amnesty International.
Das Strafrecht Singapurs unterscheidet die zwingende (mandatory) Todesstrafe, bei der der Richter nach Feststellung der Schuld keinen Ermessensspielraum über das Strafmaß hat, von nichtzwingenden Todesstrafen, wo er Strafminderungsgründe wie Tatumstände und Hintergründe des Täters berücksichtigen kann.
Zwingend vorgeschrieben ist das Todesurteil bei Mord, Mordauftrag, illegalem Schusswaffengebrauch, Landesverrat und Drogenhandel. Als Mörder gilt, wer einen oder mehrere Menschen mit der Absicht tötet, aus dessen oder deren Tod einen Vorteil (z. B. Erbschaft, Raub, Schweigen oder Befriedigung eines Triebes) zu ziehen. Wer ohne Erlaubnis eine Schusswaffe wissentlich so abfeuert, dass ein Projektil aus deren Mündung austritt, ist des illegalen Schusswaffengebrauchs schuldig. Ein Opfer muss es dabei nicht geben. Wer die innere und/oder äußere Sicherheit Singapurs wissentlich gefährdet, ist des Landesverrats schuldig. Als Drogenhändler gelten Personen, die bei ihrer Festnahme mehr als 15 Gramm (g) Heroin oder 30 g Kokain, 30 g Morphin, 200 g Cannabis-Harz (Haschisch), 250 g Methamphetamin, 500 g Cannabiskraut (Marihuana) oder 1200 g Opium besitzen bzw. bei sich tragen. Der Besitzer muss nicht der Eigentümer sein.
Singapurs Justiz bedient sich bei Drogenbesitzdelikten oberhalb dieser Grenzen generell der Prima-facie-Regel, des sog. Anscheinsbeweises, der eine Beweislastumkehr zur Folge hat. Wegen Drogenhandels wurden 1994 der Niederländer Johannes van Damme, 2005 der Australier Van Tuong Nguyen und 2007 der Nigerianer Iwuchukwu Amara Tochi hingerichtet. Eine damals 23-jährige Deutsche entging 2002 einer Anklage mit zwingendem Todesurteil, weil die bei ihr gefundene Menge von 687 g Cannabis nach einer Laboranalyse tatsächlich nur aus 280 g reinem Cannabis bestand.
Schreiben Sie bitte höfliche Gnadengesuche an:
Ihre Excellenz, den Herrn Botschafter der Republic Singapore
Voßstr. 17
10117 Berlin
Am 20 Juli findet ein Schnellverfahren gegen Tom Schreiber statt, ein Todesurteil ist leider möglich.